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Bautenbeschichtungen (Teil 1) – konsolidiert und ersetzt zwei frühere Normen: GB 18582-2020 (Wandbeschichtungen für den Bau) und GB 38468-2019 (Bodenbeschichtungen für Innenräume).
Industriebeschichtungen (Teil 2) – konsolidiert und ersetzt fünf frühere Normen: Holzbeschichtungen, Fahrzeugbeschichtungen, Spielzeugbeschichtungen, Industrieschutzbeschichtungen und Schiffsbeschichtungen, wodurch das bisherige fragmentierte System „mehrerer paralleler Normen mit inkonsistenten Anforderungen“ effektiv beendet wird.
Umfang erweitert – Hilfsstoffe (Härter, Verdünner, Spachtelmassen etc.) unterliegen nun einer Kontrollpflicht.
VOC-Grenzwerte werden verschärft – z. B. werden Innenwandbeschichtungen von 80 auf 50 g/L gesenkt. SVOCs werden erstmals reguliert.
Strengere Grenzwerte für Schwermetalle – niedrigere Grenzwerte für Blei, neue Grenzwerte für den Gesamtgehalt an sechswertigem Chrom und den Gesamtgehalt an Chrom; zusätzliche Untersuchungen auf Asbest, Biozide, PAKs, Phthalate.
Verwenden Sie hochreine Mattierungsmittel auf Kieselsäurebasis – da sie anorganisch sind, führen sie keine VOCs oder SVOCs ein und helfen Kunden direkt dabei, den VOC/SVOC-Gehalt ihrer Beschichtungsformulierungen zu senken.
Geeignet für wasserbasierte, UV-härtende Pulverlacke und andere umweltfreundliche Systeme – ganz im Einklang mit der Umstellung der Branche auf wasserbasierte und strahlenhärtende Technologien.
Korrosionsschutzpigmente auf Silica-Basis sind völlig frei von Chrom und anderen Schwermetallen und entsprechen vollständig den strengsten neuen Grenzwerten.
Sie bieten Schutz durch mehrere Mechanismen: physikalische Barriere, Wasserstoffbrückenbindung und molekulare Passivierung und bieten eine Korrosionsschutzleistung, die mit herkömmlichen chromhaltigen Pigmenten vergleichbar ist.
Ihre geringere Dichte im Vergleich zu herkömmlichen Korrosionsschutzpigmenten trägt zur Reduzierung des Formulierungsgewichts und zur Kostenoptimierung bei.
Anorganische Antiblockmittel auf Kieselsäurebasis enthalten keine organischen Schadstoffe, führen keine VOCs, SVOCs oder Schwermetalle ein und erfüllen selbstverständlich die strengen Anforderungen der neuen Normen.
Als anorganische Antihaftadditive enthalten sie keine Kohlenstoffverbindungen und haben keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
Null VOC – Dieses Oberflächenadditiv basiert auf anorganischen Aluminiumoxid-Nanopartikeln und enthält keine VOCs, was Kunden direkt dabei hilft, den VOC-Gehalt ihrer Beschichtungen zu senken.
Leistungsverstärkung – Additive mit Siliciumdioxid- oder Aluminiumoxidpartikeln verbessern die Kratzfestigkeit, Abriebfestigkeit und UV-Beständigkeit.
Umweltzertifizierungsfreundlich – anorganische Aluminiumoxidadditive enthalten keine gefährlichen Stoffe und stellen keine zusätzlichen Risiken während der Prüfung dar.

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